7.2.2008
Sehr geehrte Damen und Herren, nach natürlichem Erlöschen eines Nießbrauchs auf vermietetem Wohneigentum stellt sich folgende Frage: Im Rahmen des Nießbrauchs wurden Vereinbarungen zur Mieterhöhung mit der Garantie dieser Miete über mehrere Jahre verknüpft,diese sind persönlich gehalten ("...ich garantiere..."). Besitzt diese Garantie bindenden Charakter für den Eigentümer in Bezug auf Möglichkeit und Bandbreite einer Mieterhöhung? ... Vermieters aufgeführt Die Miete befindet sich knapp an bzw.unter der maximalen unteren Vergleichsschwelle des Mietspiegels Das Objekt befindet sich in München,die Mietvergleichswerte auf Qm-Basis basieren auf einem neuen Gutachten nach WoFlv4 Bitte beantworten sie die Frage umfassend,auch in Hinsicht auf die Perspektiven eines eventuellen Rechtsstreits,selbstverständlich in diesem Fall unverbindlich.