von Rechtsanwalt Jan Wilking
Als mein Untermieter am 24 Juli einzog, hatten wir 2 Monate vereinbart, evtl. länger, fals es gut läuft (alles mündlich) Nun ist Anfang dieses Monats etwas vorgefallen, er hat sehr laut und unanständig rumgebrüllt (hörte auch nach mehrmaligen Aufforderungen nicht auf) und ist auf mich zugegangen, ich wich dreimal zurück, er kam jedes Mal bis auf ca. 20 cm nah. ... Ich habe nun vor, ihn nochmal per Mail (mit HInsweis auf die entsprechenden Paragraphen zur Untermiete) darauf hinzuweiseun und ihm zusätlich eine schriftliche Abmahnung (fristlose Kündigung)auszuhändigen, sollte er nochmal so Brüllen. ... Oktober (falls er Miete zahlen möchte, würde ich sie nicht annehmen) seine Sachen vor die Tür zu stllen (bzw. ihn jetzt vorab auf diese KOnsequenz hinzuiweisen)?