Darf der Vermieter den Mieter verpflichten, bei einer Garagenzufahrt die gleichzeitig Zugang zum Mietshaus ist, das Auto tagsüber in die Garage zu stellen? Nach 1,5 Jahren wohnen, möchte der Vermieter den Mieter aufeinmal dazu verpflichten das Fahrzeug in die Garage zu setzen ohne Angaben von Gründen. Rechtslage meiner Meinung nach ungeachtet der Tatsache, dass der Vermieter bei Einzug mündlich zugesagt hat, die Zufahrt auch als zweiten Stellplatz nutzen zu können: Hat der Vermieter es jahrelang geduldet, dass der Mieter die Garageneinfahrt auch als Stellplatz nutzt, ist auch ohne ausdrückliche Regelung im Mietvertrag von einem Nutzungsrecht auszugehen.