von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sachverhalt: (Darstellung erfolgt seitens des Mieters) - Mietverhältnis seit 3 Jahren / Altbauwohnung, 1 Etage, 100 m²/ keine Beanstandungen - Untermieter als Ladenlokal wechselt Nutzung Vorher: Handyladen 2 Jahre / Heute: Bäckereibetieb seid 04/2004 - Während des Backbetriebes ab 6-18 Uhr tritt intensiver Backgeruch durch den Boden in die Räumlichkeiten. - 20% der Räume, vor allem Schlafzimmer, können nur eingeschrängt genutzet werden - Der Mangel ist 04/2004 dem Mieter angezeigt worden. - 06/2004 wurde angezeigt das der Mieter sich eine Mietminderung Vorbehält, wenn der Mangel bis 08/2004 nicht beseitigt ist. - 12/2004 der Mieter kündigt ab 01/2005 eine Mietminderung um 20 % an - Der Vermieter droht im Gegenscheiben mit Mietvertragskündigung bei Mietminderung. - Die Absicht des Vermieters mit dem Eigentümer der Bäckerei einen Rechtsstreit zu entfachen ist auf Nachfrage beim Vermieter gering. ... Wohnung verlassen und kündigt rechtzeitig. - Der Mieter will bis dahin den Mietzins unter Vorbehalt weiterzahlen, da der Vermieter nichts unternimmt den Mangel zu beseitigen. - Der Mieter will vor Auszug mit den letzten Mietzahlungen die Mietminderung ab 04/2004 für 18 Monate einbehalten. ... Ist die Mietminderung von 20% statthaft ?