von Rechtsanwalt Sascha Lembcke
Nachdem es bei einem vor Ort Termin, bei dem ich versuch habe den Mieter persönlich anzutreffen, so aus der Wohnung gestunken hat, dass ich befürchtet habe, dass dem Mieter etwas geschehen ist, hat der Hausmeister Beisein von mir und einem Freund die Tür zur Wohnung geöffnet. ... Meine Frage ist nun wie ich mich gesetzeskonform verhalten soll/muss, damit ich bald meine Wohnung wieder vermieten kann? ... Muss ich dafür vorher noch eine Zwangsräumung beim Amtsgericht beantragen, obwohl mein ehemaliger Mieter offensichtlich nicht mehr in der Wohnung lebt?