22.6.2007
von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte Damen und Herren, ich besitze ein Hause, das ich am 01.02.2005 unbefristet vermietet habe,in der Mietvertrag die Mietdauer steht so"Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2006 und endet mit ablauf des 30.01.2007 es verlängert sich um unbefristet, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit gekündigt wird".Ich bin am 30.03.2006 aus dem deutschland nach Heimatland umgezogen und will dort bis weietere wohnhaft bleiben und ich will dieses Haus hier verkaufen.Der Mieter is nicht bereit aus dem Mietvertrag herauszugehen, obwohl er mir dieses mündlich versprochen hatte.Die Fragen sind, 1-Ist es möglich den Mieter überhaupt zu kündigen, wenn ich das Haus Verkaufen will.(Ist verkaufen ein guter Grund um einen Mieter zu Kündigen oder nicht) 2-wenn "Ja" dann wie soll diese Kündigung begrundet sein. 3-Der Mieter hat 2 Personen(Bruders) noch im Haus untergebracht ohne mich schriftlich zu informieren oder meine erlaubniss zu holen. 4-Der Mieter Bezieht sozialhilfe und hat 3 Kinder. 5-wieviel wird mir diese fall kosten im falle ein Gerichtliches Prozess. 6-Was wäre der vernünftige Weg um einen Rechtstreit zu vermeiden und trotzdem die Kündigung geltend zu machen.Soll die Kündigung per Einschreiben geschickt werden, weil sie am 28.07.2007 nach Urlaub fahren. 7-Ich muss das Haus verkaufen, erstens weil ich mein Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren kann und durch Verkauf des Hauses werde ich mich finanzieren und zweitens ich kann das Haus von Ausland aus nicht mehr verwalten und ein Verwaltungsbüro kann ich nicht leisten.Die Mieteinnahmen gehen direkt an Darlehnsgeber.