von Rechtsanwalt Peter Dratwa
Frage1: Reicht es aus, im Kündigungsschreiben an die Mieter die Begründung beim Kündigungsschreiben auszulassen, also sinngemäß zu schreiben: "Hiermit kündige ich Ihnen zum 1.x.2014" Frage2: Wieviel Zeit haben die Mieter, um einen Einspruch gegen die Eigenbedarfskündigung fristgerecht einzulegen? ... Wenn die Mieter nicht fristgerecht schriftlichen Einspruch einlegen, dann hat wohl die Eigenbedarfskündigung hoffentlich Ihre Gültigkeit? Frage4: Wie könnte eine Eigenbedarfskündigung in meinem Fall aussehen?