27.1.2010
von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Auszüge aus dem Mietvertrag: ( Haus & Grund Verlag, Huyssenallee 50, 45128 Essen Mietvertrag 01/2006 ) §21 Beschädigungen der Mietsache und Kleinreparaturen (2) Kleine Reperaturen an Gegenständen, die dem ständigen Zugriff des Mieteres ausgesetzt sind, trägt bis zu einem Betrag von 75 Eur der Mieter. ... Der Mieter ist berechtigt, anstelle seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung die noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen bis zum Ende der Mietzeit fachgerecht auszuführen. (5) Der Mieter hat bei Auszug den Bodenbelag in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. ... Teppichböden sind beim Auszug fachgerecht zu reinigen. $33 Sonstige Vereinbarung (handschriftliche Eintragung des Vermieters) Bei Auszug ist die Wohnung im renovierten Zustand zu übergeben.