24.10.2020
| 55,00 €
von Rechtsanwalt Andreas Wilke
(siehe „Schreiben Hausverwaltung zum Schaden 29.09.2020") - Die Miteigentümer der WEG (Wohnung EG und Wohnung OG) wurden über die Reparatur nicht informiert und auch nicht über die anfallenden Kosten (ca. 4.600 Euro) aufgeklärt (durch Hausverwaltung). - Ein Beschluss über den Austausch des Fensters lag somit nicht vor. - Die Reparaturkosten für das Dachfenster wurden im Nachgang laut Wirtschaftsplan auf alle Parteien (EG, OG und DG), gemäß der jeweiligen Wohnanteile, verteilt. ... (Rücklagen der WEG: 18.178,12 Euro , Kosten Reparatur Dachfenster: 4.600,46 Euro, dies entspricht 25,31 % der Rücklagen) Schreiben Hausverwaltung zum Schaden 29.09.2020 Sehr geehrte Frau XY, sehr geehrter Herr XY, ein Verschulden des Eigentümers/ Bewohners kann von unser Seite nicht nachgewiesen werden. ... Dachfenster stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum und müssen auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft instandgehalten oder instandgesetzt werden.