31.3.2012
von Rechtsanwalt Jörn Blank
Es war alles in Ordnung bis auf eine defekte Tür. ... Vor zwei Wochen schrieb ich jene an, zwecks Rückzahlung der Kaution. Darauf hin bekam ich Rückantwort, dass sie einen Teil der Kaution mir überweisen, einen Teil noch für die ausstehende Nebenkostenabrechnung und einen Teil für die besagte Türe.