von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Ein weiterer Mieter (anteilig zu 50%) ist ebenfalls im Besitz eines Mietvertrages vom selben Vermieter. Die Nutzung der Gewerbeimmobilie wird laut Mietvertrag durch entsprechende Absprachen durch die Mieter selbst geregelt. ... "Der Mieter erhält ein 2-maliges Optionsrecht, durch einseitige Erklärung den Mietvertrag jeweils um 5 Jahre zu verlängern.