26.9.2007
von Rechtsanwalt Guido Matthes
Im Vertrag steht: "Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (*) gekündigt werden." Unter (*) findet man in der Fußnote des Mietvertrages: "Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnräume beträgt derzeit für Wohnräume: 3 Monate, wenn weniger als 5 Jahre Vermietung 6 Monate, nach 5 Jahren Vermietung 9 Monate, nach 8 Jahren Vermietung 12 Monate, nach 10 Jahren Vermietung. Da ich nicht weiß, ob die Mietrechtsreform mit der 3 monatigen Kündigungsfrist in diesem Fall greift, würde ich gern wissen, wie lange ist meine Kündigungsfrist ?