von Rechtsanwalt Guido Matthes
Unter dem Punkt „Änderung der Miete und Nebenkosten" haben wir angekreuzt, dass die Miete unverändert bleibt bis zum 31.08.2013 und unter Zusatz-vereinbarungen folgenden Text festgehalten: Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind Eigenbedarfs- und Verwertungskündigen des Vermieters ausge-schlossen. ... Könnte ich das längerfristige Mietverhältnis bereits nach 4 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen? Wenn ja, was für eine Kündigungsfrist müsste ich beachten?