von Rechtsanwältin Stefanie Helzel
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Kündigungsfrist gilt bei nachstehendem Auszug aus einem Formularmietvertrag für Wohnungen auf Seiten des Mieters? ... Kündigungsfristen siehe 2. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind, 6 Monate, wenn seit der Überlassung des des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind, 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 6 Jahre vergangen sind, 12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind.