23.12.2009
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
In erster Linie soll dies aufgrund starken Schimmelbefalls (3 von 6 Räume) in der Wohnung geschehen, zum anderen aber auch, da Renovierungsarbeiten durch den Vermieter sich mehrfach verzögert haben und die Wohnung zum Einzug nicht fertig ist. ... Aus diesem Grund würde ich dem Vermieter gerne eine fristlose Kündigung zukommen lassen. Meine Frage ist nun zum einen, ob ich verpflichtet bin, Miete zu zahlen, wenn die fristlose Kündigung erst nach Beginn des Mietvertrages akzeptiert wird, zum anderen, ob der Vermieter die Möglichkeit hat, unter den gegebenen Umständen die fristlose Kündigung abzulehnen.