12.7.2007
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Im ersten Stock wohnen wir Vermieter, im EG wohnt eine Dame, im DG gibt es 2 Ferienwohnungen, die wir mit Kurzzeitverträgen vermieten. ... Wir könnten, wenn wir die EG-Wohnung auch als Ferienwohnung vermieten würden, ein höheres Einkommen erzielen als im Moment, da die Wohnung fest vermietet ist und damit würden wir nicht mit der Zahlung unserer Hypotheken in Bedrängnis kommen. Frage: Ist aus diesem Grund eine Eigenbedarfskündigung bei der Mieterin der EG-Wohnung möglich?