14.12.2019
von Rechtsanwalt Sascha Lembcke
Mietverhältnis besteht zwischen Herrn Vermieter und den Mietern. Kündigung erfolgt durch Herrn Vermieter und seine Ehefrau, es wird in dieser Kündigung explizit davon gesprochen, dass das Mietverhältnis zwischen Herrn und Frau Vermieter und den Mietern bestehe. Gekündigt wird also, Zitat: "kündigen wir, Herr und Frau Vermieter, das zwischen uns und Ihnen, den Mietern, bestehende Mietverhältnis" Mieter sind der Auffassung, dass die Kündigung nicht wirksam sein kann, weil kein rechtlich bestehendes Mietverhältnis gekündigt wurde.