von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Im ersten Stock wohnt seit ca. 25 Jahren seine Schwester Frau I. mit dem Ehemann: ohne Mietvertrag, mietfrei, gibt lediglich eine gewisse Summe für Nebenkosten, die dabei nicht quittiert wird oder detailliert besprochen wurde - für was genau wieviel. ... oder ist die fristlose Kündigung in diesem Fall möglich? ... 4.Was wäre in dieser Situation leichter und schneller – Kündigung wegen häufiger Störung des Hausfriedens oder Kündigung wegen Eigenbedarf (Herr H. hat vor, mit seiner Familie in diese Wohnung umzuziehen, da sie größer ist)?