23.12.2009
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Aus diesem Grund würde ich dem Vermieter gerne eine fristlose Kündigung zukommen lassen. Meine Frage ist nun zum einen, ob ich verpflichtet bin, Miete zu zahlen, wenn die fristlose Kündigung erst nach Beginn des Mietvertrages akzeptiert wird, zum anderen, ob der Vermieter die Möglichkeit hat, unter den gegebenen Umständen die fristlose Kündigung abzulehnen. Welche Möglichkeiten stehen mir in diesen Fällen zur Verfügung, bzw. ist es sinnvoll, eine ordentliche Kündigung samt Mietminderung im selben Schreiben zu verlangen?