von Rechtsanwalt Jan Wilking
Der Ehemann, der den Mietvertrag damals abgeschlossen hat, tut NICHTS, und ist auch nicht zu einer Kündigung zu bewegen, da er die Wohnung ja nicht benötigt. Meine Fragen: Ist die Mißachtung/Widerspruch gegen die Kündigung der Eigentümerin durch die Mieter rechtens und somit zu beachten ? Falls ja, wie muss/sollte die Eigentümerin vorgehen, damit die Kündigung gegenüber den Mietern Rechtswirksamkeit erlangt ?!