16.8.2014
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Nun erzählte mir ein anderer Mieter im Haus, er hätte schon länger die Miete um 12% gemindert, und die Hausverwaltung hätte das akzeptiert, er meinte, ich könnte die Mietminderung bis 2 Jahre rückwirkend immer noch durchführen. ... 2. angenommen die (rückwirkende) Mietminderung ist rechtlich wacklig und ich verliere vor Gericht, ist dann eine fristlose Kündigung wegen 2-monatigen Mietrückstandes zu befürchten ? ... Möglichkeit einer Kündigung sehr freuen, da die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen und er die Mieter gerne loswerden würde.