von Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Als einzigen Vertrag zur Miete habe ich den vom ersten Vermieter ausgefertigten Vertrag auf einem Standard-Vordruck, wie man ihn in Kaufhäusern und Fachgeschäften erwerben kann. Der Vertrag wurde damals auf unbefristete Zeit geschlossen. ... Vertrag gelten, je nach Mietdauer, gestaffelte Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter (im Formular eingedruckt vorgegeben). 3 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind, 6 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind, 9 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind, 12 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind.