von Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Die Nebenkostenabrechnung steht aktuell noch aus und ist nicht bezifferbar. ... Beste Grüße, Y Einer Aufforderung (auch per Whatsapp) eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, kam Sie bisher nicht nach, ich habe mich einmal an ihre Anwaltskanzlei gewendet, um mir bestätigen zu lassen, dass sie von dieser vertreten wird, was mir in der Tat bestätigt wurde. ... Meine bisherige Idee war, bis November (6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses) zu warten, um dann eine Zahlungsaufforderung (evtl. ein Mahnverfahren eröffnen) an ihre Kanzlei zu schicken, zusammen mit der (erneuten) Aufforderung zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung und der Zinsabrechnung.