8.8.2007
von Rechtsanwalt Michael Kohberger
Sehr geehrte Anwaltschaft, folgenden Sachverhalt stelle ich hinsichtlich der unstrittigen Punkte nur grob dar: Unser Vermieter hat einem neuen Mieter der Etage die gemeinsame Nutzung eines Eingangs, der sich, auch vermieterseits unbestritten, innerhalb unserer Mietfläche befindet, erlaubt. ... Auch ist hilfsweise kein Mietflächenanteil aufgrund z.B. reduzierter Miete zur gemeinsamen Nutzung ausgewiesen. ... Nun die Fragestellung: Kann der Vermieter aufgrund einer zulässigen Kürzung (davon bitte ausgehen) willkürlich die Räume kündigen?