11.4.2013
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben vor knapp einem Jahr ein Grundstück gekauft und ein Haus gebaut. ... Jeder Eigentümer hat sein Recht so auszuüben, dass dadurch keinem Eigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entsteht 2. ...Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit gefasst werden 3. Der jeweilige Eigentümer des Hauseigentums ist für den von ihm allein genutzten Teil allein verantwortlich und hat auch alle Kosten zu tragen, auch wenn es sich um ein Gemeinschaftseigentum nach WEG handelt, sofern es sich nicht um gemeinschaftlich genutzte Anlagen handelt Wir sind der Meinung, dass wir finanziell stark benachteiligt wären, wenn wir die Kosten für eine Zuwegung tragen müssten, die wir nicht brauchen und nie nutzen werden.