6.3.2015
von Rechtsanwalt Raphael Fork
Um handlungsfähig(Gbr,Fördermittel beantragen) zu sein, habe ich einem Aufhebungsvertrag des Mietvertrags zugestimmt und ihn auch unterschrieben. ... Kurze Zeit später stellte sich raus, dass ich allein nicht starten kann, so das der Vetmieter nun versucht , die Räumlichkeiten neu zu vermieten und dann uns beide per Aufhebungsvertrag aus dem Mietvertrag zu entlassen. Deshalb gilt doch noch der aktuelle Mietvertrag für beide Mieter und somit doch auch eine Mietzahlungspflicht für beide, oder?