von Rechtsanwalt Dennis Meivogel
1) Ist ein Verwalter berechtigt, eine Eigentümerversammlung im April 2009 einzuberufen, wenn seine Bestellung bis Ende 2008 befristet war und er versäumt hat, sich rechtzeitig wieder wählen zu lassen, oder ist die Einberufung, weil kein bestellter Verwalter vorhanden war, dann durch den Vorsitzenden des Verwaltungbeirates erforderlich? ... 3) Sind die Beschlüsse, aus dieser Eigentümerversammlung dann bindend, oder kann ein Eigentümer innerhalb 4 Wochen nach Vorlge des Protokolls Einspruch einlegen und eine erneute ordentliche Eigentümerversammlung verlangen, zu der der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates einlädt?