von Rechtsanwalt Michael Böhler
Da aber der Punkt nicht unter ''''''''''''''''Top'''''''''''''''' aufgeführt war, konnte nach Aussage der Hausverwaltung kein Beschluss gefasst werden. Daraufhin wurde von der Hausverwaltung verscht über einen Umlauf einen Beschluss herbeizuführen, was aber misslang, da einige Wohnungseigentümer sich nicht meldeten. In der diesjährigen Einladung ist der Punkt wieder nicht unter ''''''''''''''''Top'''''''''''''''' aufgeführt und auf meine Aufforderung die Tagesordnung zu ergänzen, weigert sich die Hausverwaltung mit der Begründung "ich hätte zu keiner Zeit einen Antrag formuliert" und ich hätte ja wieder "die Möglichkeit, eines schrifltichen Umlaufbeschlusses".