von Rechtsanwältin Brigitte Draudt
Allerdings, und dies ist im nachfolgendem der wichtige Punkt, bin ich, wie auch die anderen Wohnungsbesitzer, bis dato immer noch nicht im Grundbuch eingetragen, und somit keine Eigentümer. ... Im Juni 2018, wurde die Verwaltung durch ein Schreiben des Anwalts der Eigentümerin, darauf aufmerksam gemacht, das wir Besitzer also auch ich, kein Stimmrecht auf der kommenden Eigentümerversammlung besitzen, da wir nun einmal keine Eigentümer sind. ... Das Hauptargument hier war, das der/die Eigentümer/in für die Allgemeinkosten aufkommen muß.