von Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe letzte Woche einen Mietvertrag abgeschlossen. ... Nach Ablauf des Mietvertrages ist Eigenbedarf durch den Vermiter bzw. eines seiner Kinder möglich. ... Die Vermieterin hat müdlich vor Zeugen geäußert, daß weder Sie noch ihre beiden Kinder Eigenbedarf anmelden werden, da alle selbst Wohnungen haben und diese nicht verlassen werden.