von Rechtsanwalt Lars Liedtke
Schon beim Einzug wurde uns zugesichert, dass wir uns die nächsten 10 Jahre gar keine Gedanken machen müssten weder wegen Eigenbedarf noch wegen Mieterhöhung. ... Jetzt kam im Januar 2008 unerwartet die mündliche Kündigung innerhalb von max. 6 Monaten wegen Eigenbedarf, weil der Sohn der Vermieterin jetzt doch in dieses Haus ziehen möchte, da sein Haus ihm zu unbequem ist. ... Wenn jetzt das eine Haus verkauft werden würde (in dem der Sohn wohnt) ist dann der Eigenbedarf begründet?