24.7.2014
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Die Kündigung wegen Eigenbedarf für diese 2 Wohnungen würde also auf jeden Fall 9 Monate betragen. ... Der Notar meinte nun, man könne bei ihm die Eintragung "Vormerkung im Grundbuch" vornehmen lassen und dann sofort die Eigenbedarfskündigung aussprechen. ... Ist eine Kündigung mit Eigenbedarf in unserem Fall sicher erfolgreich?