1.3.2010
von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Die Frage, ob der Vermieter denn keinen Vertrag mit dem anbietenden Makler hätte, wurde verneint und ich sagte, ich müsse mich erst über die rechtliche Lage informieren. ... Erst viel später erfuhr ich von Vermieter, dass der Makler einen mündlichen Auftrag zur Mietersuche hatte. In der Annahme, dass keine rechtskräftige Bindung an den Makler bestünde, tat ich mein Interesse dem Vermieter gegenüber eine Woche später kund und erhielt seine Adresse durch diesen selbst.