4.4.2011
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Hallo, Ich bin vor einem Monat nach 1,5 Jahren Miete aus einer Wohnung ausgezogen. ... Starre Fristen sind keine vereinbart. § 20 - Rückgabe der Mietsache: "Bei Auszug muss die Wohnung, wie bei Besichtigung besprochen, frisch geweisst im selben Zustand, wie bei Einzug (die Wohnung war frisch renoviert und Wände, Decken, Türen & Fenster geweisst), übergeben werden." ... Hinzu kommt, dass in fast allen Aussenwänden der Wohnung Kälterisse zu erkennen waren.