von Rechtsanwalt Christian Mauritz
sehr geehrte damen und herren, ich bin im september letzten jahres ausgezogen.die wohnungsübergabe erfolgte ebenfalls,mit zeugen im september.der vermieter schrieb in das übergabeprotoll vertragsgerecht zurückgeben,und kreuzte keinerlei mängel an.die im mietvertrag festgehaltene kaution,so versicherte er,würde er im oktober überweisen.die zählerablesung,erfolgte durch den energieversorger wenige tage nach der übergabe,da beide zähler nur für meine wohnung galten,und man somit die nebenkostenabrechnung machen konnte.ich erhielt geld zurück.es fallen also keine weiteren kosten an.dies teilte ich umgehend dem vermieter mit.meine kaution kam aber nicht.im november rief ich den vermieter an,und er sagte,er werde die kaution noch überweisen,in den nächsten tagen.inzwischen sind dezember und januar vergangen,und obwohl ich ihn inzwischen,vor 14 tagen, schriftlich aufgefordert habe tut sich nichts.muss ich dies so hinnehmen?es sind doch keine kosten mehr offen.die nebenkosten sind abgerechnet,und keine mängel im übergabeprotokoll.hätte er etwas zu bemängeln gehabt,hätte er dies doch bei der übergabe gesagt,oder mir im nachhinhein mitgeteilt,ob doch was zu machen sei.ich habe bei der übergabe,die besenrein war,sogar gefragt,ob noch was gemacht werden muss,was er verneinte.was kann ich tun?darf er die kaution zurückbehalten,wenn keine kosten mehr zu erwarten sind?