23.10.2005
von Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Sehr geehrte Damen und Herren, am 21.07.2005, haben meine Eltern, aufgrund überdurchschnittlich hoher Heiz- und Wasserkosten, sowie Unstimmigkeiten bei den Nebenkosten, schriftlich Widerspruch gegen ihre Betriebskostenabrechnung 2004 (Eingang 14.07.05), mit Abrechnungszeitraum 01.01.04 - 31.12.04, eingelegt. ... Grundsätzlich geht es in diesem Fall um den Anspruch auf die Übersendung von Fotokopien der originalen Belege und Rechnungen der Betriebskostenabrechnung von 2004, welche meine Eltern zur Prüfung durch eine kompetente Stelle (Fachanwalt) anforderten. ... Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnung wiesen auch keine geringeren Belastungen aus, im Gegenteil, sie verzeichneten in den letzten beiden Jahren einen extrem hohen Anstieg dieser Kosten.