von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Der Makler-Vertragstext zum Verkauf eines Restaurants lautet wie folgt: 1.) ... Alleinauftragspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber ist demgegenüber verpflichtet, a) während der Auftragslaufzeit keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftrasobjekt in Anspruch zu nehmen. b) dem Makler alle Angaben vollständig und richtig zu machen, die er für die Durchführung dieses Auftrags benötigt. c) das Objekt nicht zu inserieren, zu vermieten oder zu verkaufen. d) der Auftraggeber wird alle an ihn herangetragenen oder ihm sonst bekannt gewordenen Interessenten, Makler und Dritte an den Auftragnehmer verweisen. 5.) ... Der Makler wird versuchen, diese Courtage mit dem Kaufinteressenten zu vereinbaren.