von Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Den Eigentümer, der eine Wohnung im Haus bewohnte und dessen Freundin, die zusätzlich im Hause eine Kellerwohnung bewohnt (baulässig nicht zulässig), habe ich aufgrund des Erwerbs gekündigt. Der ehemalige Eigentümer ist nach Einschaltung eines Gerichtsvollziehers ausgezogen, die Freundin beruft sich auf einen rechtsgültigen Mietvertrag, der ein Jahr vor der Zwangsversteigerung mit dem ehemaligen Vermieter bzw. ihrem Freund geschlossen wurde. ... Die Summe sollte zusätzlich mit 6% verzinst werden, die Nebenkosten sollten einmal pro Jahr nach Abrechnung gezahlt werden, jedoch auch der Zahlung nach Abrechnung der NK ist sie nicht nachgekommen.