von Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
2.3: Der Anspruch auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung verjährt grundsätzlich gemäß § 195 BGB drei Jahre nach Abrechnungsreife. ... Verjährt mein Anspruch auf Abrechnung für die Periode 2006/2007 trotzdem Ende 2011 und verliere ich damit das Recht, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen? ... Somit ist der Vermieter nicht seiner Pflicht gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nachgekommen, innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums eine formell ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung vorzulegen.