29.6.2009
von Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Fragen zur Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung, die ich gerade für das Jahr 2008 erhalten habe. ... Müsste der Vermieter nachweisen, dass eine solche Vereinbarung tatsächlich bestand oder wäre dies für die Abrechnung 2008 unerheblich ? ... Gibt es eine rechtliche Möglichkeit die Nebenkostennachforderung für 2008 zurückzuweisen indem ich mich auf den Standpunkt stelle, durch die bisher ausgebliebenen Nebenkostenabrechnungen musste ich von einer Nebenkostenpauschale ausgehen (daher habe ich auch nie nach Nebenkostenabrechnungen gefragt) oder muss in den sauren Apfel beiße und diese Zahlen, obwohl es die erste Abrechnung in 8 Jahren Mietzeitraum ist ?