22.10.2020
| 60,00 €
von Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Meine Frage dazu: Darf Ihr zuständiges Jobcenter einfach so meine privaten Daten (das wo und seit wann ich arbeite) ihr mitteilen? verstößt das nicht gegen das Sozialgeheimnis/allg, Datenschutz? ... (arbeite in der BA) Es gibt einen gerichtlichen Vergleich, daß ich den Mindestunterhalt zahle (Düsseldorfer-Tabelle), den habe ich in den 6 Monaten Arbeitslosigkeit auf Unterhaltsvorschußhöhe gekürzt (165,00€) Ein Tag nach Vertragsunterzeichnung beim neuen Arbeitgeber , hat mich das Jobcenter der Ex angeschrieben und möchte eine Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse Liegt bei mir eine Mangelfallberechnung vor ?