12.1.2014
von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Nennung Paragraphen / diskutierter Gesetzesinitativen) der beauftragenden Unternehmungen/nutzenden Firmen-Kunden (der Datenschutzverantwortlichen dort, etc.) * etwaige Risiken, die der US-Software Anbieter eingeht, wenn er auf rechtlich nicht sicherer Basis einen Service an dt.