Nach dem Tod meines Mannes habe ich alle Auflagen beider Versicherungen erfüllt. ... Von der Bank habe ich erfahren, dass die Versicherung verklagt werden soll. ... Da nun die Befürchtung besteht, dass auch meine Versicherung aus demselben Grund die Zahlungspflicht ablehnen wird, wäre es mir wegen der mit einer solchen Klage verbundenen Kosten bei fehlender Rechtschutzversicherung nur recht, wenn meine Versicherung sich bei mir solange nicht meldet, bis die Klage gegen die andere Versicherung abgeschlossen ist Es wäre unsinnig, wenn zwei Klagen in derselben Sache gleichzeitig laufen.