19.11.2012
von Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Nun habe ich einen Vollzeit-Arbeitsvertrag zum 01.01.2013 erhalten in welchem ich in der GKV pflichtversichert wäre. ... Ich wollte mich -um hohe Kosten zu umgehen- nun noch schnell in 2012 zum 01.12.2012 in einer PKV versichern, möglichst in einem günstigen Einsteigertarif um die anfallende Nachzahlungssumme für 2009-2012 zu minimieren, allerdings hat man mir hier davon abgeraten, mit folgender Begründung: § 5(1) Nr. 13 SGB V würde in meinem Fall nicht greifen, da ich zuletzt (Ende 2008) in einer PKV versichert war, somit hätte die GKV zum Zeitpunkt meines neues Arbeitsverhältnisses beginnend am 01.01. 2013 keine Rechtsgrundlage Strafzahlungen bzw Nachzahlungen einzufordern, lediglich ein Nachweis meiner letzten Versicherung wäre hier nur erforderlich. Direktanfragen bei diversen Privatversicherungen boten mir Basistarif-Verträge nach Höchstsatz der GKV an, mit Beiträgen zwischen 500-600 EUR monatlich, auch müsse ich bei einer PKV entsprechend nachzahlen, gemäß festgelegten Sätzen.