10.1.2012
von Rechtsanwalt Mathias Drewelow
Als ich dann Anfang 2009, dem Ruf eines Kunden folgend, wieder eine Festanstellung annahm, wurde ich aufgrund der damaligen Gesetzeslage pflichtversichert, mit der Aussicht, nach dem Ablauf von 3 Jahren, also Ende 2011, wieder zurück zu meiner privaten Kasse wechseln zu können. c) Um meine Anrechte bei meiner Privatkasse zu wahren, vereinbarte ich damals ein Ruhendstellen meiner privaten Krankenversicherung, die sog. ... Diese Ruhend-Vereinbarung enthält einen Passus, nach dem die Ruhendstellung nur für die Zeit meiner Versicherungspflicht gilt d) Im Jahr 2010 veabschiedete der Gesetzgeber eine Reform der Krankenversicherung. Nach diesem neuen Gesetz, und ohne mein Wissen, wurde meine Versicherungspflicht nun bereits Anfang 2011, und nicht wie ursprünglich gedacht 2010, wieder aufgehoben. g) Ende 2011 habe ich nun meine Pflichtversicherung gekündigt und beantragt, gemäß meiner Ruhendstellungs-Vereinbarung wieder in meinen alten privaten Versicherungstarif aufgenommenzu werden.