Ich bin dann Beamtenanwärter und somit beihilfeberechtigt zu 50%, sollte mich also bei einer privaten Krankenversicherung zu weiteren 50% versichern lassen, um alle Vorteile der Beihilfe auszunutzen. ... D.h., die Krankenversicherung bezahlt alle Kosten, die Beihilfe wird somit aber praktisch zur Makulatur und der Dienstherr zahlt natürlich keinen anteiligen Beitrag für die KV, eben weil es schon die Beihilfe gibt. ... Sehen Sie eine Möglichkeit, möglichst jetzt schon den Versicherungsschutz bei einer PKV einzuklagen, z.B. aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes, weil ich ja durch den Zwang zur freiwilligen KV hohe finanzielle Nachteile, besonders mit dem Anwärtergehalt, habe?