5.9.2008
Ich bin davon ausgegangen, das in dieser Zeit meine private Krankenversicherung weiterhin Krankentagegeld zahlt, da mein Arbeitgeber auf dem Wiedereingliederungsplan die Frage nach Zahlung von (Teil-)Arbeitsentgeld verneint hat. ... Außerdem hätte meine KV schön weiter bezahlt, wenn ich keine Wiedereingliederung gemacht hätte und noch länger 100% Arbeitsunfähig gewesen wäre. ... Nun zu meinen Fragen: - Habe ich trotzdem Anspruch auf Krankengeld meiner privaten Krankenversicherung, oder ist diese mit ihren Versicherungsbedingungen fein raus?