Das Fahrzeug habe ich darauf auch bei der Zulassungsstelle abgemeldet und mir einen neuen Schein ausstellen lassen (den man ja für eine eventuelle Wiederzulassung braucht, bzw. am Ende auch in Besitz der Versicherung übergeht, taucht das Fahrzeug nicht mehr auf) Jetzt bin ich nur leicht panisch verwirrt, da das Internet zu dem Thema "Fahrzeugschein im Auto bei KFZ-DIebstahl" sehr kontroverse Meinungen ausspuckt, neuere Meldungen aber gern auf ein Urteil des OLG Hamm (Az. ... Text=20%20U%20118/83" target="_blank" class="djo_link" title="OLG Hamm, 15.07.1983 - 20 U 118/83: Kfz-Schein; Fahrzeugschein; Fahrzeugpapiere; Handschuhfach;... In meinem Fall war der Fahrzeugschein ja zudem versteckt und keinesfalls sichtbar im geschlossenen Handschuhfach untergebracht, also kann keinesfalls als "Motivator" zum Diebstahl angesehen werden. <!