von Rechtsanwalt Jens Jeromin
Sehr geehrte Damen und Herren, nach einem Schadensfall im Januar 2006 erhielt ich von dem betreuenden Versicherungsvertreter die Info, dass die Versicherung den Vertrag kündigen möchte und empfahl mir, der Kündigung durch eigene Kündigung zuvorzukommen, da dies vorteilhaft bei der Suche nach einer neuen Versicherung wäre. ... Meine Fragen: - Kann mir die Versicherung zu einem früheren Zeitpunkt kündigen, obwohl bereits eine Kündigung von meiner Seite zu einem späteren Zeitpunkt vorlag? ... Sie muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein. - Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam.