19.11.2019
von Rechtsanwalt Sebastian Braun
Somit strebe ich den Wechsel in die GKV an, woraus sich für mich folgende Fragen ergeben: 1) Wenn eine Arbeitszeitreduktion ab dem 1.2.2020 eintritt, woraus sich eine Reduktion des JAE unter die besondere JAEG ergibt und diese Arbeitszeitreduktion auf 12 Monate begrenzt ist, würde nach meinem Verständnis keine Versicherungsfreiheit bis zum 31.12.2021 bestehen, womit ich GKV-versicherungspflichtig wäre. a) Ist mein Verständnis zutreffend? ... d) Lege ich das Ergebnis der PKV und/oder GKV vor? ... d) Wie lange muss ich unter der besonderen JAEG verdienen, um mit Sicherheit in der GKV verbleiben zu können?